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Wenn Sie den regelmäßigen Standort Ihres Kraftfahrzeuges
von Deutschland nach Spanien verlegen möchten (z.B. bei
Wohnsitznahme an der Costa Blanca oder auch bei dauerhafter
Stationierung des Autos am Ferienort), so sind Sie dazu
verpflichtet, das Fahrzeug an seinem bisherigen Standort
abzumelden und müssen es in Spanien zulassen.
Die Ummeldung muss innerhalb von 6 Monaten vorgenommen
werden. Es sind zahlreiche Vorschriften über das
Zulassungsverfahren bezüglich Steuern,
Haftpflichtversicherung und technischer Untersuchung (ITV) zu
beachten.
Leider ist dieses Verfahren in Spanien mit einem hohen
bürokratischen Aufwand verbunden, so dass Personen, die die
Einfuhr- und Zulassungsformalitäten selbst erledigen wollen
immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen.
Wir beraten Sie gerne darüber, mit welchen Kosten Sie beim
Import Ihres Fahrzeuges rechnen müssen, erledigen für Sie
alle Formalitäten und Behördengänge. Sprechen Sie mit uns!
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